Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist, wird es im Sommer 2024 schulpflichtig. Die Anmeldung zum Schulbeginn 2024 erfolgt berlinweit vom 9. bis 20. Oktober 2023 in der jeweils ➜ zuständigen Grundschule.

Bei uns können Sie Ihr Kind jeweils von montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung anmelden, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen für die Aufnahme unerheblich ist. Wer ein Kind am letzten Tag anmeldet, hat die gleichen Chancen, dass das Kind aufgenommen wird, wie am ersten Tag. Sollte es Ihnen in diesem Zeitraum nicht möglich sein, Ihr Kind anzumelden, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserem Sekretariat in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Aufgrund der vorzulegenden Unterlagen ist das persönliche Erscheinen mindestens eines Elternteils erforderlich.
Bitte beachten Sie gegebenenfalls die ➜ Regelungen für getrennt lebende Eltern.

Für die Anmeldung Ihres Kindes zum Schulbesuch sind folgende Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie im Original erforderlich:

  • Aufnahmeantrag ➜ download
  • bei Wechselwunsch: Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule ➜ download
  • Ihre eigenen Personalpapiere (Personalausweis oder Pass)
  • Meldebescheinigung (bei Passvorlage oder Zuzug)
  • Geburtsurkunde des Kindes

Die entsprechenden Antragsvordrucke stellen wir Ihnen jeweils zum Anmeldezeitraum auf dieser Seite zur Verfügung.

In der Broschüre „Schulanmeldung – so geht’s!“ finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie für die Schulanmeldung Ihres Kindes wissen müssen. Wir haben für Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren, zur späteren Einschulung und zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) zusammengestellt.

➜ Hier finden Sie die Broschüre auch in weiteren Sprachen.

Für Kinder, die im nach dem für die Einschulung benannten Geburtszeitraum bis 31. März des Folgejahres geboren sind, können Sie bei der ➜ zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Bei der Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung ist außer den genannten Unterlagen der Quasta-Bogen (in der Kita erhältlich, ist im Sprachlerntagebuch integriert) zwingend erforderlich. Dem Antrag kann entsprochen werden, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat und der Einschulung auch aus schulärztlicher Sicht nichts entgegensteht.

Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine Einschulung zum vorgesehenen Zeitpunkt als zu früh erscheinen lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen.

Bitte stellen Sie diesen Antrag während des regulären Zeitraumes für die Schulanmeldung in Ihrer ➜ zuständigen Grundschule. Über diesen Antrag entscheidet die Schulaufsicht unter Zugrundelegung einer Stellungnahme der Kita sowie eines Gutachtens des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.

Im Fall der Zurückstellung ist es erforderlich, dass die Förderung Ihres Kindes stattdessen in einer Einrichtung der Jugendhilfe (Kita) erfolgt.

Bitte beachten Sie: Nach Beginn des Schulbesuches ist eine Zurückstellung nicht mehr möglich!

Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.

Wenn die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses pädagogische Angebot für Ihr Kind nicht wünschen, wird es an einer offenen Ganztagsschule aufgenommen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag für die eFöB eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten benötigt, auf die auch wir als Schule keinen Einfluss haben, und daher möglichst frühzeitig gestellt werden sollte. Gern können Sie diesen Antrag bereits bei der Schulanmeldung stellen, und wir leiten ihn für Sie weiter. Rückfragen können Sie an die ➜ Leiterin der eFöB stellen.

➜ Antrag auf Betreuung

Im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule („VHG“) können alle Kinder von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr in der Schule betreut werden. Sollten Sie für Ihr Kind einen über diesen Zeitraum hinausgehenden Betreuungsbedarf („Hort“) haben, finden Sie alle notwendigen Informationen auf dieser ➜ Seite.

In jedem Schuljahr werden die Bescheide für die Kinder unseres Einzugsgebiets in der Regel bis Juni verschickt. Die der Kinder aus anderen Grundschulen mit einem Wechselwunsch zu uns können wir leider immer erst verschicken, wenn auch in den übrigen Schulen des Bezirks alle Aufnahmeentscheidungen getroffen wurden.

Immer erst ungefähr 4 Wochen vor Schuljahresende verfügen wir über ausreichend sichere Informationen darüber, welche Kinder bei uns zum kommenden Schuljahr eingeschult werden und welche möglicherweise doch den Wunschplatz in einer anderen Schule bekommen haben, so dass wir die endgültige Einteilung der zukünftigen 1. Klassen vornehmen können.

Hierbei berücksichtigen wir zuerst Ihre uns eingereichten Wünsche zu den Freund*innen, mit denen Ihr Kind möglichst in eine Klasse kommen sollte. Außerdem bemühen wir uns, die Kinder einer Kita möglichst auch in einer Klasse zusammenzufassen. Besonders große Kitagruppen teilen wir jedoch auch auf, um nicht ein zu starkes Ungleichgewicht für die Kinder zu erzeugen, die in die Klasse kommen, ohne jemanden zu kennen. Ebenso achten wir darauf, ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen in allen Klassen zu haben und in keiner Klasse unverhältnismäßig viele Kinder mit besonderen Förderbedarfen oder Auffälligkeiten zu haben. Diese können wir natürlich nur berücksichtigen, wenn sie uns bekannt oder bei der Schuluntersuchung aufgefallen sind.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weder Wünsche zur Klassenlehrer*in, noch Ausschlusswünsche („Bitte nicht mit … in eine Klasse“) entgegennehmen und eine einmal vorgenommene Einteilung nicht nachträglich verändern können. Seien Sie aber auch versichert, dass wir uns bei der Einteilung viele Gedanken machen, uns bemühen, so viele Faktoren wie möglich zu berücksichtigen und alle unsere Erfahrung einsetzen, um so verantwortungsbewusst wie möglich vorzugehen. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass uns bei der Zuteilung Ihres Kindes ein schwerwiegender Fehler unterlaufen ist, teilen Sie uns das gern mit. Wir versprechen Ihnen, dass wir berechtigte Einwände selbstverständlich auch prüfen. Bedenken Sie aber bitte auch, dass wir mitunter Aspekte mit einzubeziehen haben, die vertraulich zu behandeln sind. Daher ist es unter Umständen nicht immer möglich, Ihnen jede Entscheidung plausibel zu erläutern.

Sie erhalten von uns eine Einladung zum sogenannten „0. Elternabend“. An dieser wichtigen Veranstaltung erfahren Sie, in welche Klasse Ihr Kind kommt und wer die Klassenleitung sein wird. Aufgrund der späten Informationen, welche Kinder zu uns kommen, findet der „0. Elternabend“ immer in der ersten Schulwoche am Mittwoch vor der Einschulung statt – 4. September 2024.

Bei diesem erfahren Sie alles Wissenswerte für den Start Ihres Kindes in das Schulleben, wie die Einschulungsfeier und der 1. Schultag organisiert werden und was in den ersten Tagen und Wochen in der Schule besonders wichtig sein wird. Ebenso werden auch die Erzieher*innen der jeweiligen 1. Klassen und unsere Leitung der eFöB Frau Grabe anwesend sein und für ein erstes Kennenlernen und zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung stehen. Die Klassenlehrer*innen geben den Stundenplan und Materiallisten aus und Sie werden Gelegenheiten haben, Fragen zu stellen sowie einander als Eltern der Klasse kennenzulernen.

Unsere neuen Erstklässler empfangen wir immer am ersten Samstag nach Schuljahresbeginn mit einer Feier in unserer Aula und auf dem Schulhof und der anschließend ersten Unterrichtsstunde ihres Lebens. Die Feiern zum Schulstart im Schuljahr 2024/2025 finden am Samstag, 7. September 2024, statt und beginnen mit der Klasse 1a in der Regel um 9:00 Uhr.

Alle Kinder sollten an diesem Tag – neben der Schultüte – bereits ihre Schulmappe mit einer Federtasche und einer Postmappe darin dabei haben. Rechtzeitig vor diesem Termin werden alle Schulanfänger*innen eingeladen, erfahren in welche Klasse und zu welcher Lehrkraft sie kommen.

Da unsere Aula nur Platz für zwei Gäste je neuem Schulkind bietet, bitten wir um Verständnis, dass wir entsprechende Einlasskontrollen durchführen müssen. Ihren Gästen, vor allem den Großeltern bietet der Förderverein unserer Schule gerne Kaffee und Kuchen auf dem Schulhof an, wo sie dann auf die Kinder warten dürfen. Die Sitzplätze sind leider begrenzt, und es wird kontrolliert werden, damit sie jeder teilnehmenden Familie zur Verfügung stehen. Weitere Gäste können gerne auf dem Schulhof warten.

Sie erleben dann also nicht nur hautnah mit, wenn unsere Jüngsten aus der Aula in ihre Klassenräume wechseln, sondern sind auch rechtzeitig am Ort des Geschehens, wenn sie diese nach ihrer allerersten Schulstunde wieder verlassen, um Ihnen begeistert vom gerade Erlebten zu erzählen.

Nach der Einschulung am Samstag findet in den neuen 1. Klassen am Montag der Unterricht nach Stundenplan statt.