Auf dieser ➜ Seite finden Sie alle relevanten Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Übergang in die Oberschule in der jeweils aktuellen Fassung. Zusätzlich finden Sie eine Präsentation der Senatsverwaltung dazu.

Weitere Informationen:
➜ Broschüre „Wohin nach der Grundschule“ mit allen wichtigen Terminen und Verfahren
➜ Informationen des Schulamtes Charlottenburg-Wilmersdorf

Für die Kinder der 6. Klassen

Allen Eltern, deren Kinder nach der 6. Klasse in die Sekundarstufe I wechseln, wird ein Beratungsgespräch zum Leistungsstand, zur Lernentwicklung, zu Kompetenzen und Begabungen ihres Kindes bei der Klassenlehrer*in angeboten, das protokolliert und von den Eltern und der Lehrkraft unterschrieben werden muss. Die Kinder sollen an diesem Gespräch teilnehmen.

Hierbei kann das Ergebnis der Förderprognose jedoch noch nicht vorweggenommen und noch keine verbindliche Aussage zur tatsächlichen Empfehlung der Klassenkonferenz gemacht werden. Eine Tendenz lässt sich jedoch meist ebenso erkennen, wie auch die Empfehlung der Lehrkräfte mitunter eine andere sein kann als die, die sich rein rechnerisch ergibt und dann ausgesprochen wird. Allein dafür empfehlen wir allen Eltern, von diesem Beratungsangebot Gebrauch zu machen.

Auch Eltern, deren Kinder nach der 4. Klasse in die Oberschule wechseln soll, können ein Beratungsgespräch erbitten, bekommen dieses aber nicht verbindlich von der Schule angeboten. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Klassenleitung Ihres Kindes.

Im Schuljahr 2023/2024 erfolgt die Anmeldung zur 7. Klasse berlinweit vom 20. Februar bis 28. Februar 2024. Informationen dazu auch unter: ➜ ISS und ➜ Gymnasien

In dieser Zeit melden Sie Ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Ob und inwieweit Ihr Kind bei der Anmeldung dabei sein muss, legen die Schulen unterschiedlich fest. In den meisten Schulen ist das nicht erforderlich.

Sollte Ihr Kind in der Förderprognose eine Durchschnittsnote von 3,0 oder mehr haben, es aber trotzdem am Gymnasium angemeldet werden, ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch in der Oberschule vorgeschrieben, für das Sie selbst einen Termin erbitten müssen.

Alle Schüler*innen der 6. Klassen erhalten mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses eine Förderprognose (dazu eine Kopie für Ihre Unterlagen) und einen Anmeldebogen für die Sekundarstufe I. Eine Anmeldung in einer öffentlichen Oberschule in Berlin ist nur mit diesen Originalvordrucken möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir auch in Ausnahmefällen keine darüber hinausgehenden und von den Oberschulen (in Brandenburg) teilweise erbetenen Bestätigungen oder Vordrucke ausstellen dürfen. Alle für eine Anmeldung notwendigen Unterlagen sind unsererseits mit der Förderprognose gegeben.

Im Juni (11. Juni 2024) versenden die Schulträger die Aufnahmebescheide aller staatlichen Oberschulen an die Erziehungsberechtigten. Informationen dazu finden Sie ebenfalls ➜ hier

Berlin und Brandenburg sind die einzigen Bundesländer, in denen Schüler*innen bis zur 6. Klasse in der Grundschule lernen dürfen und in denen nicht bereits nach der 4. Klasse über die für sie geeignete Form der Oberschule entschieden werden muss.

Auch wenn die Möglichkeit besteht, Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium wechseln zu lassen, freuen wir uns viel mehr über jedes einzelne Kind, das bis zum Abschluss der 6. Klasse bei uns bleibt. Es ist jedoch keineswegs so, dass nach der 4. Klasse nur die Kinder bei uns bleiben, die einem vorzeitigen Übergang in die Oberschule nicht gewachsen wären, sondern oft sind es die persönliche Überzeugung der Eltern oder auch die Anerkennung unserer guten Arbeit, die Eltern zu dieser Entscheidung bewegen.

Ganz bewusst verstehen wir uns als eine 6-jährige Grundschule und bemühen uns seit jeher darum, dieses Konzept erfolgreich zu leben und attraktiv zu gestalten. Insbesondere mit Beginn der 5. Klasse bemühen wir uns um ein sehr ausgewogenes Verhältnis zwischen einem angemessenen Leistungsanspruch, aber auch der bestmöglichen Förderung und Forderung jedes einzelnen Kindes. Hierbei kommt uns natürlich zugute, dass wir einerseits die Kinder, ihre Persönlichkeit sowie ihre Entwicklung in der Regel seit vier Jahren kennen und andererseits auch auf eine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Eltern zurückblicken können. Ganz sicher ist das ein ebenso großer Vorteil gegenüber den Oberschulen, wie auch die in der Grundschule deutlich kleineren Lerngruppen als im Gymnasium.

Der große Entwicklungsschritt, den viele Kinder zwischen der 4. und 5. Klasse machen, ist ebenso ein wichtiges Element unserer Arbeit in den oberen Klassen, wie auch die intensive Vorbereitung auf die sie in der Oberschule erwartenden Anforderungen. Wir nutzen die zwei letzten Grundschuljahre vor allem dafür, die Kinder auf den Übergang in die Oberschule vorzubereiten. In unserem Verständnis der 6-jährigen Grundschule legen wir in der 1. und 2. Klasse die Grundlagen, indem die Kinder die Lese- und Schreibkompetenz sowie ein grundlegendes Verständnis für Zahlen und Rechenoperationen und die erforderlichen sozialenKompetenzen erlangen, die ihnen ein erfolgreiches Arbeiten in allen Fächern ermöglicht. In der 3. und 4. Klasse werden diese Fähigkeiten weiterentwickelt, geübt und gefestigt und ab der 5. Klasse werden diese Fähigkeiten zunehmend genutzt, um sich Wissen selbständig aneignen, in Beziehung setzen, verbinden und vernetzen, aber auch Sachverhalte reflektieren und bewerten sowie sich eine eigene Meinung bilden und zu einer selbstbewussten Persönlichkeit heranreifen zu können.

Für die so in die Oberschule entlassenen Schüler*innen erhalten wir aus den umliegenden Schulen – aber auch von den Kindern und ihren Eltern – immer wieder die Rückmeldung, dass sie fachlich wie persönlich den Anforderungen der Oberschule voll und ganz gewachsen sind. Das erfüllt uns mit Stolz und bestärkt uns darin, dass nicht bereits zum Ende der 4. Klasse für möglichst viele Kinder erreichen zu wollen.

Immer wieder gibt es Kinder, bei denen auch wir deutlich sehen, dass sie ihren Mitschüler*innen voraus sind, über Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügen, die ihnen ein schnelleres und früher ein eigenständigeres Lernen ermöglichen. Dann werden auch wir uns sicher nicht in den Weg stellen, dass diese Kinder unsere Schule bereits nach der 4. Klasse verlassen, um eine Schnelllernerklasse eines Gymnasiums zu besuchen, und ganz sicher werden wir auch alles dafür tun, dass auch diese Kinder optimal vorbereitet in ihre neue Schule kommen und dort erfolgreich weiterlernen. Selbstverständlich werden wir auch diese Kinder aus ihren Klassen nicht minder herzlich verabschieden.

Für die 4. Klassen

Bei einer Oberschulanmeldung zur 5. Klasse gibt es verschiedene Anmeldezeiträume und Eignungstests zu beachten, die ein mehrstufiges Anmeldeverfahren erforderlich machen. Bitte beachten Sie, dass sich sowohl das Verfahren als auch die Fristen von denen der Regelanmeldung nach der 6. Klasse unterscheiden und erkundigen Sie sich grundsätzlich bei den von Ihnen ausgewählten Schulen danach.

Das nachstehend beschriebene Verfahren und die genannten Fristen beziehen sich grundsätzlich nur auf staatliche allgemeinbildende Schulen. Die Regelungen in Privat- und Ersatzschulen können davon abweichen und erfragen Sie bitte selbst an geeigneter Stelle.

Nur den Eltern, deren Kinder nach der 6. Klasse in die Sekundarstufe I wechseln, wird verpflichtend ein Beratungsgespräch zum Leistungsstand, zur Lernentwicklung, zu Kompetenzen und Begabungen ihres Kindes bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer angeboten, das protokolliert und von den Eltern und der Lehrkraft unterschrieben werden muss.

Auch Eltern, deren Kinder nach der 4. Klasse in die Oberschule wechseln soll, können natürlich ein Beratungsgespräch erbitten, bekommen dieses aber nicht verbindlich von der Schule angeboten. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Klassenleitung Ihres Kindes.

Grundsätzlich erhalten nur in den 6. Klassen alle Schüler*innen mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses eine Förderprognose und einen Anmeldebogen für die Sekundarstufe I.

Sollten Sie für Ihr Kind den Wechsel in die Oberschule bereits nach der 4. Klasse beabsichtigen, müssen Sie die Klassenleitung Ihres Kindes bitte frühzeitig davon in Kenntnis setzen, damit auch für Ihr Kind die erforderlichen Unterlagen fristgerecht zum Halbjahresende erstellt werden können.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Namen (die des Kindes und der Erziehungsberechtigten) richtig geschrieben und die Anschrift zum Schuljahresanfang aktualisiert im Sekretariat vorliegen. Die Anmeldeformulare werden zentral im Sekretariat ausgedruckt.

Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse und der Förderprognose können Sie Ihr Kind nach der 4. Klasse an bis zu drei Wunschschulen anmelden.

Alle Kinder, die nach der 4. Klasse an ein Schnelllerner-Gymnasium wechseln wollen, müssen verpflichtend an einem Eignungstest teilnehmen. Die Anmeldung zu diesen Tests müssen die Eltern eigenverantwortlich in der Zeit vom 9. bis 12. Januar 2024 an der jeweils gewünschten Schule vornehmen. Ohne diesen Test ist eine Anmeldung am Schnelllerner-Gymnasium nicht möglich.

Am Samstag, 20. Januar 2024 finden die Tests zeitgleich an allen Berliner Schnelllerner-Gymnasien statt. Bis zum 26. Januar 2024 werden Sie über das Testergebnis Ihres Kindes informiert.

Für die Musikgymnasien sowie das Französische Gymnasium Berlin sind ebenfalls Eignungstests vorgeschrieben, für die die Anmeldung durch die Eltern bis spätestens 12. Januar 2024 erfolgt sein muss.

Die Test- und alle weiteren Termine erfragen Sie bitte rechtzeitig bei den Schulen.

Die berlinweite Anmeldung zu den grundständigen Gymnasien und den Schnelllerner-Klassen ab der 5. Klasse erfolgt vom 13. Februar bis 16. Februar 2024. Für die Schnelllerner-Klassen ist ein Eignungstest erforderlich, zu dem Ihr Kind nach der fristgerechten Anmeldung eingeladen wird.

Am 11. März 2024 versenden alle Erstwunschschulen die Ablehnungs- oder Aufnahmeescheide.

Haben Sie eine Absage erhalten, werden Ihnen in dem Bescheid des Schulamts Schulen mitgeteilt, die noch freie Plätze anbieten.

Für diese Anmeldung gilt der Anmeldezeitraum vom 18. bis 19. März 2024. Sollte für die Aufnahme an einer Schule ein Test erforderlich sein, muss Ihr Kind in jedem Fall daran teilnehmen.

Am 12. April 2024 werden die Bescheide des bezirklichen Schulamts zur 2. Bewerbungsrunde versandt.

Sollte Ihr Kind auch in der 2. Bewerbungsrunde keinen Schulplatz erhalten haben, können Sie sich in einer weiteren und letzten Bewerbungsrunde mit einer Anmeldung im Zeitraum vom 18. bis 19. April 2024 an Schulen mit noch offenen Plätzen darum bemühen.

Am 26. April 2024 sendet Ihnen das bezirkliche Schulamt einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Drittwunschschule mitteilt.

Erhält Ihr Kind keinen Platz an einem grundständigen Gymnasium, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.

Wenn Ihr Kind die 5. Klasse eines Gymnasiums, das als Probejahr gewertet wird, nicht besteht, wechselt es wieder in die 6. Klasse der Grundschule.

Bitte denken Sie unbedingt daran, uns zu informieren, wenn Sie die Zusage einer Oberschule erhalten und den Platz für Ihr Kind angenommen haben. Auch über die Nichtinanspruchnahme einer Förderprognose informieren Sie uns bitte. Wenn wir eine Förderprognose ausstellen, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass dieses Kind die Schule verlassen soll. Insofern benötigen wir bitte auch dann eine Information, wenn Sie davon Abstand nehmen und Ihr Kind bei uns bleiben soll. Vielen Dank.